Hygienekonzept unter Coronabedingungen

Hygienekonzept für den Bereich Freiwilligendienste unter den Bedingungen der Corona- Schutzverordnung (Stand 09.06.2021)

Angaben zum Träger
Gemeinsam Ziele Erreichen – Freiwilligendienste gGmbH
Stiftstr. 11
08056 Zwickau
vertreten durch: Geschäftsführer Herr Jens Juraschka

1. Bedingungsanalyse
Gemeinsam Ziele Erreichen – Freiwilligendienste gGmbH arbeitet mit Jugendlichen und Erwachsenen, die im Rahmen ihres Freiwilligendienstes in verschiedenen sozialen Bereichen tätig sind. Die persönliche Kontaktarbeit (Seminare, Teilnehmergespräche, Vertragsunterzeichnungen, etc.) findet in ausreichend großen Räumlichkeiten, sowie je nach Wetterlage im Außenbereich statt. Sämtliche Räumlichkeiten besitzen eine ausreichende Größe, um Abstände zwischen den Freiwilligen und den pädagogischen Mitarbeitern zu gewährleisten. Mit diesem Hygienekonzept folgen wir als Träger den Empfehlungen des Robert- Koch- Instituts und den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- bzw. Landesebene. Für die Erstellung dieser Handreichung und der Schulung der Fachkräfte, zu den hier aufgeführten Maßnahmen, ist der Teamleiter Herr Steffen Weber verantwortlich. Für die korrekte Umsetzung der Maßnahmen, während Vorstellungsgesprächen, Vertragsunterzeichnungen, Teilnehmergesprächen, der Seminartätigkeit, etc. ist jeder Mitarbeiter selbst zuständig.

Das Hygienekonzept wird in regelmäßigen Abständen geprüft und bei Bedarf angepasst.

1.1. personelle, räumlich & hygienische Vorgaben
Es erfolgt, besonders in den Sommermonaten, eine verstärkte Verlagerung der persönlichen Kontaktarbeit in den Außenbereich. Bei der Nutzung von geschlossenen Räumen wird die Gruppengröße bzw. Teilnehmerzahl an die vorhandenen Raumgrößen vor Ort, im Sinne der vorgegebenen Abstandsplanung, angepasst. Die Einhaltung der AHA + L – Regel wird strikt und ohne Ausnahmen eingehalten. Reduziert sich der Abstand zwischen Freiwilligen und/ oder pädagogischen Mitarbeitern, ist zwingend eine medizinische Mund- Nasenbedeckung zu tragen. Dazu zählen medizinische (OP-) Masken sowie partikelfilternde FFP 2 – Halbmasken. Masken mit Ventil sowie Gesichtsvisiere und „Alltagsstoffmasken“ sind verboten. Die Auswahl der möglichen Inhalte und Methoden erfolgt unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Um allen Freiwilligen den Kontakt zu den pädagogischen Mitarbeitern zu ermöglichen, wird die Arbeit in Kleingruppen bzw. in Einzelgesprächen absolviert und diese ggf. zeitlich begrenzt.



Den höchsten Stellenwert nimmt der Fremd- und Eigenschutz der Freiwilligen sowie der pädagogischen Fachkräfte ein. Die Freiwilligen werden in Form von Teilnehmer-/ Belehrungslisten nachvollziehbar dokumentiert, um eine Kontaktpersonen-Nachverfolgung zu gewährleisten. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, das vorliegende Hygienekonzept zu lesen und sich während der Präsenzveranstaltungen konsequent daran zu halten. Die Kontrolle auf Einhaltung des Hygienekonzeptes obliegt dem zuständigen pädagogischen Mitarbeiter. Erfolgen wiederholt willentliche Verstöße gegen die beschriebenen Maßnahmen, kann der Freiwillige aus der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

1.2. Fachlich- inhaltliche Vorgaben
Beratungsangebote, Krisengespräche, sowie Einzel- und Kleingruppengespräche, zu vorher festgelegten Terminen, erfolgen in einem Abstand von mindestens 1,5 m und auch hier muss die AHA+L- Regel eingehalten werden. Einsatzstellenbesuche müssen, nach vorheriger Absprache mit der jeweiligen Ansprechperson vor Ort, terminiert und hygienische Bestimmungen des Hauses beachtet werden.

Inhaltliche Themen im Kontext mit der Seminararbeit sollen besonders Freiwilligen in belastenden Lebenslagen, mit Migrationshintergrund und andere vulnerable Gruppierungen aufgefangen und im Arbeitsalltag begleitet werden, um sie in eine zukunftsorientierte Laufbahn zu begleiten. Weiterhin sollen Lösungsansätze für schwerwiegende Lebensereignisse gefunden werden. Bestehende Probleme und Sorgen in den Einsatzstellen sollen, unter Berücksichtigung der AHA+L- Regel, mit den Freiwilligen „face to face“ besprochen und bearbeitet werden.

2. Handreichung
Die Grundlage des Hygienekonzeptes stellt die Empfehlung des Robert- Koch- Instituts für „Covid-19- Hygienemaßnahmen – Hinweise für nicht-medizinische Einsatzkräfte“ dar.



2.1. Hygieneregeln
Die Einhaltung der Hygieneregeln vor, während und nach den Veranstaltungen ist zwingend einzuhalten. Dazu zählen Händehygiene, die Einhaltung der Husten- und Niesetikette sowie keine gemeinsame Nutzung von Trinkflaschen o.ä.

Der pädagogische Mitarbeiter ist dafür zuständig viruzid wirkendes Hände- und Flächendesinfektionsmittel, zugänglich für alle Freiwilligen, bereitzuhalten. Alle relevanten Räumlichkeiten, wie Küche, Arbeitsräume, Toiletten sowie der Eingangsbereich werden 2xtäglich bzw. nach Benutzung desinfiziert. Toiletten werden, nach Benutzung, selbstständig von der jeweiligen Person desinfiziert. Beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten muss eine medizinische Maske getragen werden, befindet sich der Freiwillige/ pädagogische Mitarbeiter an seinem Platz und ist der Abstand von mindestens 1,5m gewahrt, ist es erlaubt die Maske abzunehmen. Die Räumlichkeiten sind mit ausreichenden Waschmöglichkeiten sowie Flüssigseifenspendern und Einmaltrockentücher ausgestattet.

Personen (Teilnehmer, Personal, Besucher) mit einem Symptom, welches auf eine Erkrankung an Covid-19 hindeutet (Fieber, Abgeschlagenheit, Geschmacksverlust, Gliederschmerzen, Durchfall, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen) werden von Veranstaltungen ausgeschlossen und melden sich kontaktlos (Anruf, WhatsApp, E-Mail) ab.

2.2. Testpflicht & Kontakterfassung
Für die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung ist eine tägliche Erfassung der Kontaktdaten (Vor- und Zuname, Anschrift, aktuelle Telefonnummer) erforderlich. Zeitgleich, mit der Erfassung der Kontaktdaten, willigt der Teilnehmer ein, das Hygienekonzept gelesen zu haben und sich während der Veranstaltung daran zu halten. Das Konzept ist auf der Homepage des Trägers www.freiwilligendienste-sachsen.de jederzeit einsehbar.

Jeder pädagogische Mitarbeiter muss, nach derzeitigem Stand (09.06.2021), zweimal wöchentlich mittels einem Selbsttest, fach- und sachgerecht unter Aufsicht eines weiteren Mitarbeiter getestet werden oder einen Fremdtest (nicht älter als 24 Stunden) nachweisen. Die Testpflicht entfällt bei Covid-19-Genesenen (28 Tage nach dem positiven Test bis 6 Monate) oder zweifach geimpften Personen (14 Tage nach 2. Impfung). Dies muss eindeutig mittels einem Genesen- Nachweis oder einem Impfausweis darstellbar sein.

Im Rahmen von Präsenzveranstaltungen unterliegen die Freiwilligen einer zweimal wöchentlichen Testpflicht – Montag und Donnerstag. Die Teilnehmer müssen sich, vor Antritt des ersten Seminartags, testen lassen. Wir empfehlen diesen Test an einem öffentlichen Testzentrum oder Apotheke durchführen zu lassen. Eine „Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Antigentests zum Nachweis des SARS- CoV-2- Virus“ von den Eltern, Verwandten oder Freunden getestet und ausgestellt ist nicht zulässig. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die Testpflicht entfällt bei Covid-19-Genesenen (28 Tage nach dem positiven Test bis 6 Monate) oder zweifach geimpften Personen (14 Tage nach 2. Impfung). Dies muss eindeutig mittels einem Genesen- Nachweis oder einem Impfausweis darstellbar sein.

Der jeweilige Nachweis muss dem pädagogischen Mitarbeiter vor Beginn der Veranstaltung vorgelegt werden. Es erfolgt eine Dokumentation des Genesenen- und Impfnachweises durch den pädagogischen Mitarbeiter.

2.3. Anpassung der Gruppenarbeit
Die methodische Durchführung der Präsenzveranstaltungen wird dem Hygienekonzept sowie den Vorgaben des Robert- Koch- Institut angepasst:
• großer Stuhlkreis (1,5 -2m)
• bevorzugte Nutzung von Naturräumen und Freiflächen
• Arbeit in Kleingruppen
• in Begegnungen und Übungen werden körperliche Kontakte vermieden
• neuer Zugang zu Begrüßungs- und Verabschiedungsritualen (KEINE Umarmungen, o.ä.)
• Veränderungen als Chance sehen
• Gruppenregeln neu überdenken
• unterschiedliches Sicherheitsbedürfnis der Teilnehmer und Mitarbeiter beachten und thematisieren (z.B. Angst vor Ansteckung, Fake-News, Polarisierung, …)

2.4. Psychohygiene
• Ängste ernst nehmen und einen Umgang damit finden, Ängste thematisieren und nicht tabuisieren
• Freiräume schaffen in längeren Pausen
• verschiedenen Gefühlen Raum geben
• aktuelle Lebenssituation reflektieren
• Geschichten teilen über bewältigte Situationen, wichtige Erfahrungen mitteilen

3. Kontaktperson
Steffen Weber
Teamleiter Freiwilligendienste
0375 / 30 34 15 10


Zwickau, den 10.06.2021