Infos für Einsatzstellen

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Die Freiwilligen werden als zusätzliche Hilfskräfte zu den hauptberuflichen Fachkräften eingesetzt. Eine Fachkraft arbeitet sie ein, leitet sie an und steht ihnen im Arbeitsalltag zur Seite. Zulässige auszuführende Aufgaben und Tätigkeiten sind in der Tätigkeitsbeschreibung aufgelistet und werden von der jeweiligen Einsatzstelle ausgewählt bzw. beschrieben.


Die möglichen Einsatzbereiche können sein:
  • Altenpflegeeinrichtungen
  • Ambulante Pflegedienste / Sozialstationen
  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Kindertagesstätten, Hort, Schulbegleitung, Schulsozialarbeit)
  • Rehabilitationszentren
  • Sportvereine
  • sonstige gemeinwohlorientierte Einrichtungen

Die Verantwortung für das Bewerbungsverfahren und die Besetzung der Stellen liegt beim Träger und kann in Absprachen gemeinsam durchgeführt werden.


Rahmenbedingungen für das FSJ:

Grundlage des FSJ ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten JFDG vom 16.05.2008 sowie die Richtlinie zur Durchführung und Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales in der derzeit gültigen Fassung. Es dauert in der Regel zwölf Monate und beginnt am 1. September eines Jahres.

Die Freiwilligen absolvieren 25 Bildungstage. Diese sind Bestandteil des FSJ und gelten als Arbeitszeit. Die Bildungstage bieten den Freiwilligen die Möglichkeit, Erfahrungen in der Praxis zu reflektieren, sich auszutauschen, und sich innerhalb sozialer, gesellschaftlicher, politischer und kultureller Themen weiterzubilden. Darüber hinaus haben Freiwillige 26 Tage Urlaubsanspruch.

Für den Zeitraum des FSJ schließen die Freiwilligen, die Einsatzstellen und der Träger eine Vereinbarung über die Ableistung des Dienstes ab, welche die Rechte und Pflichten aller Beteiligten verbindlich regelt.


Rechte und Pflichten der Einsatzstellen:
  • die Freiwilligen werden ganztägig in einer überwiegend praktischen Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, eingesetzt
  • die Aufgaben müssen dem Alter und den persönlichen Fähigkeiten entsprechen - nicht übertragen werden dürfen Tätigkeiten, die nur von Fachkräften verrichtet werden dürfen (z. B. Verabreichung von Medikamenten)
  • die Jugendlichen sollen ins Arbeitsteam aufgenommen und integriert werden
  • dem Jugendlichen steht für die Zuweisung des Aufgabenbereiches und fachliche Anleitung sowie für die regelmäßige pädagogische Begleitung im Arbeitsfeld ein/e Anleiter/-in zur Seite
  • Einhaltung des Jugendfreiwilligendienstgesetzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes



Vorteile des Einsatzes von FSJ-Teilnehmer/innen in den Einsatzstellen:
  • unterstützen durch zusätzlich „helfende Hände“ beim Ablauf in den Einsatzbereichen über einen Zeitraum von zwölf Monaten
  • bringen durch jugendliche Neugier auch neue Sichtweisen in Ihre Einrichtung
  • Sie können junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben für Arbeitsaufgaben und Berufe begeistern und nachhaltig prägen

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